Angaben gemäß § 5 TMG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) RIWO Werbung – Jan-Marco Torinus
Stand: 1. Januar 2026
(Basis-AGB – gelten immer, unabhängig vom Leistungsbereich / Besondere Vertragsbedingungen)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
RIWO Werbung – Jan-Marco Torinus, Layenweg 5a, 56727 Mayen
– nachfolgend „rw“ –
und ihren Auftraggebern.Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, „rw“ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang
Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot von „rw“ sowie die dazugehörige Auftragsbestätigung in Textform oder ein gesondert geschlossener Vertrag.
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Textform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusicherungen oder Vereinbarungen durch Mitarbeitern oder Vertretern von „rw“ sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt werden.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
„rw“ ist berechtigt, wirtschaftlich sinnvoll trennbare Teilleistungen gesondert abzurechnen.
Bei Zahlungsverzug ist „rw“ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie nachweislich entstandene Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.
Vereinbarte Ratenzahlungen entfallen, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug gerät. Der gesamte Restbetrag wird sofort fällig.
§ 4 Mitwirkung & Datenverantwortung
Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten und Vorlagen (z. B. Texte, Bilder, Logos) vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Inhalte, Daten und Vorlagen.
Eine inhaltliche, rechtliche oder technische Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Fehler, die auf mangelhafte oder fehlerhafte Vorlagen des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt „rw“ keine Haftung.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf eine unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von „rw“.
Sofern der Auftraggeber keine eigenen Inhalte bereitstellt, können Inhalte durch „rw“ gegen gesonderte Vergütung erstellt werden.
§ 5 Abnahme, Freigabe
Sofern vereinbart, erhält der Auftraggeber einen Entwurf oder Korrekturabzug.
Nach ausdrücklicher Aufforderung zur Abnahme gilt die Leistung als abgenommen, sofern innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung erfolgt und der Auftraggeber zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
Änderungen nach Abnahme oder Freigabe sind gesondert zu vergüten.
§ 6 Gewährleistung, Mängelanzeige
Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln ist „rw“ nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt.
Branchenübliche, technisch bedingte Abweichungen (z.B. Farb-, Maß- oder Materialabweichungen) stellen keinen Mangel dar.
Mängel eines Teils der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.
Rücksendungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit „rw“. Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
Der Auftraggeber stellt „rw“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung rechtswidriger oder nicht ausreichend lizenzierter Inhalte resultieren.
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an von „rw“ erstellten kreativen Leistungen (z. B. Layouts, Grafiken, Designs, Filme) gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung bedarf der vorherigen Zustimmung von „rw“.
§ 8 Referenznutzung
„rw“ ist berechtigt, erstellte Leistungen (z. B. Layouts, Druckerzeugnisse, Imagefilme, Internetseiten) zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden.
Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn berechtigte Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsinteressen entgegenstehen.
§ 9 Haftung
„rw“ haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet „rw“ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz / DSGVO
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Soweit „rw“ im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die rechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere für Inhalte, Zwecke der Verarbeitung sowie die Einholung erforderlicher Einwilligungen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
Für die Auftragsverarbeitung ist ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abzuschließen.
Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten ganz oder teilweise außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, stellt „rw“ sicher, dass geeignete Garantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO bestehen, insbesondere durch den Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln oder vergleichbare rechtlich zulässige Mechanismen.
§ 11 Leistungsverweigerungsrecht
„rw“ ist berechtigt, Leistungen nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung zurückzuhalten, solange der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, sofern dies verhältnismäßig ist.
§ 12 Lieferung, Termine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Ereignisse höherer Gewalt entbinden „rw“ für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
§ 13 Vertragsübernahme bei Betriebsübergang oder Sitzverlegung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige Zustimmung von „rw“ auf Dritte zu übertragen oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten.
Im Falle eines Betriebsübergangs, einer Unternehmensveräußerung, einer Umwandlung der Rechtsform oder einer Sitzverlegung – einschließlich einer Verlegung ins Ausland – kann der Auftraggeber die Übernahme des Vertrages durch einen Rechtsnachfolger oder neuen Betriebsträger beantragen.
„rw“ wird der Vertragsübernahme zustimmen, sofern der neue Vertragspartner:
– Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist,
– sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag übernimmt,
– eine vergleichbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweist und
– keine berechtigten rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe einer Vertragsfortführung
entgegenstehen.
Bis zur wirksamen Zustimmung von „rw“ bleibt der ursprüngliche Auftraggeber uneingeschränkt für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich.
Verweigert „rw“ die Zustimmung aus wichtigem Grund, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu.
Eine Zustimmung kann insbesondere verweigert werden, wenn der neue Unternehmenssitz außerhalb der Europäischen Union liegt und hierdurch rechtliche, datenschutzrechtliche oder wirtschaftliche Risiken entstehen.
§ 14 Unternehmenssitz von „rw“ / Leistungserbringung aus dem Ausland
„rw“ ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise auch von einem anderen Unternehmenssitz oder aus dem Ausland zu erbringen, sofern hierdurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsteht.
Ein Wechsel des Unternehmenssitzes von „rw“, einschließlich einer Verlegung ins Ausland, stellt für sich genommen keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages dar.
Die vertraglichen Verpflichtungen von „rw“ bleiben von einem Sitzwechsel unberührt. Insbesondere bleiben vereinbarte Leistungsinhalte, Vergütung, Laufzeiten sowie Kündigungsregelungen unverändert bestehen.
Unberührt bleiben die Regelungen zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand gemäß § 15 dieser AGB.
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, stellt „rw“ sicher, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO eingehalten werden, insbesondere durch geeignete Garantien im Falle einer Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union.
§ 15 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der letzte inländische Geschäftssitz von „rw“.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Druck / Design / Medienproduktion (B2B)
Stand: 1. Januar 2026 – (ergänzend zu den AGB)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Sonderbedingungen gelten ergänzend zu den AGB für Leistungen aus den Bereichen:
Grafik- und Mediendesign
Layout und Reinzeichnung
Druckvorstufe und Druckabwicklung
Medienproduktion (Print, Werbemittel, Filme)
Bei Widersprüchen zwischen den AGB und diesen Sonderbedingungen gehen die Regelungen dieser Sonderbedingungen für den jeweiligen Leistungsbereich vor.
§ 2 Liefer- und Versandkosten
Liefer- und Versandkosten sind nicht Bestandteil der Vergütung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden, und werden gesondert berechnet.
§ 3 Abschlagszahlungen
„rw“ ist berechtigt, bei Projekten mit erhöhtem Vorleistungsaufwand angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Art, Höhe und Fälligkeit von Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Die Aufnahme oder Fortführung der Arbeiten kann von der fristgerechten Zahlung vereinbarter Abschläge abhängig gemacht werden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte körperliche Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag im Eigentum von „rw“.
§ 5 Produktionsbedingte Abweichungen
Produktionsbedingte, geringfügige Abweichungen – insbesondere bei Farbe, Maß, Schnitt, Falz oder Material – stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich und technisch unvermeidbar sind.
Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Endprodukt sind technisch bedingt möglich und begründen keinen Mangel.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
§ 6 Gewährleistung, Mängelanzeige
Für Gewährleistung und Mängelanzeige gelten ausschließlich die Regelungen in § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „rw“.
§ 7 Fremdleistungen
Bei Beauftragung von Fremdleistungen erfolgt dies auf Risiko des Auftraggebers. „rw“ haftet nur im Umfang eigener Ansprüche gegen den Vorlieferanten.
§ 8 Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RIWO Werbung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - Internetseiten „Clever mieten!“ (B2B)
Stand: 1. Januar 2026 – (ergänzend zu den AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerstatus
Diese besonderen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RIWO Werbung, Jan-Marco Torinus („rw“) für alle Verträge über die Dienstleistung „Clever mieten!“.
§ 2 Vertragsmodell
Bei dem Vertragsverhältnis handelt es sich überwiegend um einen Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg ist nicht geschuldet.Gegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung einer individuell erstellten Internetseite.
Ein Eigentumsübergang findet nicht statt.
§ 2a Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald „rw“ dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich:
das Angebot von „rw“
die Auftragsbestätigung
diese Sonderbedingungen
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „rw“
ggf. die Anlage „Leistungsbeschreibung Clever mieten!“
§ 3 Leistungsbeschreibung und Leistungsmodell
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung einer individuell erstellten Internetseite im Rahmen des Modells „Clever mieten!“.
Ein Eigentumsübergang an der Internetseite oder an technischen Systembestandteilen findet nicht statt.
Technische Detailparameter wie Meta-Daten, Sitemaps, Bildbeschreibungen, strukturierte Daten oder vergleichbare Onpage-Elemente stellen Nebenleistungen dar. Sie begründen keinen erheblichen Mangel und berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung, sofern die Internetseite insgesamt funktionsfähig, erreichbar und technisch indexierbar ist.
§ 3a Keine rechtliche Prüfung
„rw“ erbringt keine Rechtsberatung.
Soweit „rw“ im Rahmen der Vertragserfüllung technische oder gestalterische Leistungen im Zusammenhang mit rechtlichen Pflichtangaben (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise) umsetzt oder standardisierte Textvorlagen einarbeitet, erfolgt dies ausschließlich nach Vorgaben des Auftraggebers und ohne rechtliche Prüfung.
Die Verantwortung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Inhalte liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Eine Prüfung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt wird ausdrücklich empfohlen.
§ 4 Datenschutz / DSGVO
Für datenschutzrechtliche Fragen gelten ausschließlich die Regelungen in § 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „rw“.
§ 5 Entwurf, Korrekturen, Freigabe
„rw“ erstellt auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers einen Entwurf der Internetseite.
Eine Korrekturrunde ist im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.
Weitere Änderungswünsche sind kostenpflichtig, sofern „rw“ diese nicht zu vertreten hat.Änderungswünsche, die den vereinbarten Leistungsumfang erheblich überschreiten oder technisch bzw. zeitlich unzumutbar sind, können von „rw“ zurückgewiesen werden.
Die Veröffentlichung der Internetseite erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber.
Die Veröffentlichung, Inbetriebnahme oder tatsächliche Nutzung der Internetseite durch den Auftraggeber gilt als konkludente Abnahme der Leistung, sofern nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Veröffentlichung wesentliche Mängel in Textform angezeigt werden.
Wesentliche Mängel liegen insbesondere dann vor, wenn die Internetseite insgesamt nicht erreichbar ist, grundlegende Funktionen nicht nutzbar sind oder die Nutzung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck erheblich beeinträchtigt ist.
Geringfügige, nachbesserungsfähige oder lediglich optische Abweichungen stellen keine wesentlichen Mängel dar und berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Internetseite, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks ist nicht gestattet.
Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
Eine Herausgabe von Quellcodes, Themes, Templates, Systemdateien oder administrativen Zugängen ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Vom Auftraggeber bereitgestellte oder gesondert vergütete Inhalte werden auf Wunsch in gängigem Format bereitgestellt.
§ 7 Technischer Betrieb, Hosting, Wartung
Der technische Betrieb, das Hosting sowie die Wartung der Internetseite erfolgen durch „rw“, soweit dies vertraglich vereinbart ist.
„rw“ schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Umsatz-, Reichweiten- oder Rankingsteigerungen.
Eine durchgehende Verfügbarkeit der Internetseite wird nicht garantiert.
Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartung, technischen Maßnahmen oder höherer Gewalt sind zulässig.Der Auftraggeber ist für eine eigene Datensicherung verantwortlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Sofern Backups erstellt werden, erfolgen diese nach technischem Ermessen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung bestimmter Datenstände besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat erkennbare Störungen der Erreichbarkeit oder Funktion unverzüglich in Textform zu melden.
„rw“ ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen gleichwertige oder weiterentwickelte Technologien, Systeme oder Verfahren einzusetzen, sofern hierdurch keine wesentliche Leistungsverschlechterung eintritt. Eine wesentliche Leistungsverschlechterung liegt insbesondere dann vor, wenn die Erreichbarkeit, die grundlegende Funktionalität oder die Nutzung der Internetseite zum vertraglich vorgesehenen Zweck dauerhaft beeinträchtigt wird.
§ 8 Haftung
Für Haftungsfragen gelten ausschließlich die Regelungen in § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „rw“.
§ 9 Domains und E-Mail
Domains können über „rw“ registriert oder transferiert werden.
Eine Gewähr für die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen wird nicht übernommen.Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Domainregistrierung treuhänderisch für den Auftraggeber.
Die Nutzung bereitgestellter E-Mail-Postfächer für Spam, falsche Absenderangaben oder rechtswidrige Inhalte ist untersagt. Untersagt sind insbesondere Spam-Versand, falsche Absenderangaben sowie die Nutzung für rechtswidrige Inhalte.
Der Auftraggeber hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Auftraggeber „rw“ unverzüglich zu informieren.Für bestimmte Domainendungen oder Zusatzleistungen (z. B. Premium-Domains) können zusätzliche Kosten anfallen; diese werden vor Beauftragung mitgeteilt.
Nach Vertragsende und vollständigem Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen wird „rw“ die Domain auf Wunsch des Auftraggebers auf diesen oder einen von ihm benannten Provider übertragen, sobald „rw“ alle hierfür erforderlichen Angaben/Autorisierungscodes erhalten hat.
Für die technische Abwicklung kann „rw“ eine angemessene Bearbeitungspauschale gemäß Preisliste/Angebot berechnen.
§ 10 Vergütung und Zahlungsverzug
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und ist monatlich im Voraus zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist „rw“ berechtigt, Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren, bis der vollständige Zahlungsausgleich erfolgt ist.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für die Einordnung von Mängeln und Nebenleistungen gilt § 3 Abs. 3 dieser BVB.
Meinungsverschiedenheiten über den Umfang nicht ausdrücklich vereinbarter Zusatz- oder Optimierungsleistungen, insbesondere im Bereich SEO, Marketing oder Performance, begründen keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung.
Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei dauerhafter technischer Unbrauchbarkeit der Internetseite.
§ 12 Vertragsende und Herausgabe
Mit Beendigung des Vertrages endet das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht an der Internetseite.
„rw“ ist berechtigt, die Internetseite nach Vertragsende zu deaktivieren oder zu entfernen.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes, Themes, Templates, Systemdateien, Plugins, Datenbanken oder administrativen Zugängen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte sowie gesondert vergütete Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) werden auf Wunsch in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt.
Eine darüberhinausgehende technische Aufbereitung, Migration oder Anpassung ist nicht geschuldet und kann gesondert beauftragt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RIWO Werbung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
