Angaben gemäß § 5 TMG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen RIWO Werbung, Jan-Marco Torinus

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RIWO Werbung, Jan-Marco Torinus, Am Teich 11, 56743 Mendig (nachfolgend „rw“ genannt)
Der Auftraggeber erkennt die AGB der „rw“ sowohl auf Angeboten, Auftragsbestätigungen als auch bei Online-Angeboten und Bestellungen an. Der Auftraggeber kann die AGB jederzeit unter riwo-werbung.de einsehen und sich ausdrucken. „rw“ ist berechtigt seine AGB jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich online durch die Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von „rw“. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, ist „rw“ berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Änderungen der AGB in Kraft treten sollen.
Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, auch bei entgegenstehendem Wortlaut der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Nebenabreden jeglicher Art sind ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
Die Grundlage des Leistungsumfangs ist die Auftragsbestätigung oder der Dienstleistungsvertrag. Änderungen des Auftrages kommen nur durch eine weitere Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung zustande.
Angestellte und Vertreter von „rw“ sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.

1. Vergütung, & Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Waren und Dienstleistungen erfolgt gemäß den Zahlungsbedingungen von „rw“.
Die angegebenen Preise für den Kaufgegenstand oder die Vergütung von Grafik, Design, Layout und Programmierleistungen sowie Vergütungen sonstiger durch den Auftraggeber in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Liefer- und Versandkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
„rw“ ist berechtigt Teile des Projektes, z.B. Konzepterstellung, Anfertigung von Entwürfen oder Layoutarbeiten, Produktion oder Produktionsabwicklung und Programmierarbeiten gesondert in Teilen mit Fertigstellung unabhängig voneinander abzurechnen und in Rechnung zu stellen. Die Vergütung ist ohne Abzug bei Abnahme der Teilarbeiten sofort fällig.
Weitere Abschlagszahlungen werden je nach Auftrag (z.B. mit erhöhter finanzieller Vorleistung durch RIWO Werbung) gesondert festgelegt und im Auftrag ausgewiesen.
Gewährte Ratenzahlungen verlieren mit der zweiten ausstehenden Zahlung der festgelegten monatlichen Rate infolge ihre Gültigkeit und der Gesamtbetrag wird sofort fällig.
Kann ein Projekt durch Verschulden des Auftraggebers nicht beendet werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, „rw“ zu 65% für den entstandenen Ausfall zu entschädigen. Bereits geleistete Arbeiten bzw. Teile des Projektes werden zu 100% in Rechnung gestellt.
Hat der Auftraggeber zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt in Zahlungsverzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung von „rw“ den jeweils erforderlichen Mehraufwand (Mahngebühr, Porto,…) zu tragen.
Ist ein Auftraggeber trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, ist „rw“ berechtigt die Einrede der Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen und dem Auftraggeber Lieferung der beauftragten Leistungen bis zur Begleichung der offenen Beträge zu verweigern und bei Online- Internetdienstleistungen den Zugang zum Webserver, sowie Internet-Präsenzen bis zur Begleichung der offenen Beträge zu sperren.

2. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand sowie die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von „rw“. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von „rw“ nicht zulässig.
Des Weiteren behält „rw“ sich das Recht vor, Layouts, Druckmuster, Imagefilme,… als Referenzobjekte zu präsentieren.
Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, der Präsentation schriftlich zu widersprechen.

3. Rückgabe von Vorlagen des Auftraggebers
Druck- oder sonstige Vorlagen des Auftraggebers werden von „rw“ nur auf besondere Aufforderung, die mit Übergabe der Vorlage erklärt werden muss, an den Auftraggeber zurückgegeben.

4. Korrekturabzüge
Bei Produkten, die von „rw“ gestaltet werden, erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug per Email.
„rw“ berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb der vorgegebenen Frist mitgeteilt werden.
Wenn der Abzug vom Auftraggeber nicht zurückgeschickt oder in gleicher Weise gegenüber „rw“ erforderliche Korrekturen mitgeteilt werden, gilt das Produkt als freigegeben.
Bei Überlassung fertiger Produktvorlagen durch den Auftraggeber erfolgt keine Zusendung eines Korrekturabzugs.

5. Druckqualität bei Vorlagen des Auftraggebers
Für die Qualität der Druckleistungen, soweit sie von der Beschaffenheit der vom Auftraggeber bereitzustellenden Vorlagen abhängt, ist der Auftraggeber verantwortlich. „rw“ haftet in diesen Fällen nur für eigene Ausführungsmängel bei der Umsetzung der Vorlagen sowie für eine schuldhafte Verletzung der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, wenn die Mängel der Vorlagen für „rw“ vor Verarbeitung erkennbar sind.

6. Beanstandung, Gewährleistung
„rw“ führt alle Aufträge, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus.
Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von „rw“ zu verantworten sind. Eine Prüfungspflicht seitens „rw“ besteht nicht.
Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen An- und Auflagendruck.
Geringfügige (Farb-)Abweichungen des Endprodukts – auch zu vorherigen Aufträgen -, sowie ein geringfügiger Versatz (bis zu 2mm) einer partiellen UV-Lackierung zum Druckmotiv, sowie geringfügige Schneid- und Falztoleranzen können nicht beanstandet werden.
Für Abweichungen der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet „rw“ nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Rücksendungen der gelieferten Ware sind zuvor mit „rw“ abzusprechen. Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.
Bei einem von „rw“ zu vertretenden Mangel der gelieferten Ware ist „rw“ nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt.
Im Falle nicht erheblicher Mängel, wie Farbabweichung o.ä., die keinen Einfluss auf die Gebrauchstauglichkeit haben, sind die Ansprüche des Auftraggebers wegen der Schlechterfüllung auf das Recht zur Minderung der Vergütung beschränkt.

7. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Schadensersatz
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass er bei Beauftragung von „rw“ selbst für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich ist.
Der Auftraggeber versichert entweder selbst Eigentümer der archivierten Daten zu sein oder sich das Recht auf Vervielfältigung/Nutzung vom Eigentümer des geistigen Eigentums eingeholt zu haben.
Der Auftraggeber ist dafür selbst verantwortlich, dass insbesondere § 53 UrhG entsprochen wird. „rw“ ist lediglich ein externer Dienstleister, die im Auftrag handelt. „rw“ ist für die Inhalte der abgelegten Daten nicht verantwortlich. Eine generelle Überprüfung oder Kontrolle, ob der Auftraggeber sich an das Urhebergesetz hält, findet nicht statt. Der Auftraggeber stellt „rw“ von Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, von Leistungsschutzrechten, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte entstehen.
Erhebt ein Dritter Ansprüche auf Dokumente, von denen er berechtigt oder unberechtigt behauptet, geistiger Urheber zu sein, steht es „rw“ frei, den Zugang zu diesen Daten für den Auftraggeber bis zur Klärung des Anspruches zu unterbinden. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall gegenüber „rw“ im vollen Umfang zur Gegenleistung verpflichtet.
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der gespeicherten Daten selbst verantwortlich. Aufwendungen die „rw“ aufgrund rechtlich unzulässiger Inhalte der vom Auftraggeber übergebenen Daten entstehen, hat der Auftraggeber gegenüber „rw“ in jedem Fall zu erstatten. Die Nutzungsrechte aller gelieferten Grafiken, insbesondere von Logos und sonstigen von „rw“ gestalteten Objekten gehen bei vollständiger Rechnungsbegleichung an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber darf die gelieferten Objekte der Mediendienstleistungen für seine eigenen Zwecke verfremden und/ oder weiter bearbeiten. Werden durch bereitgestellte Unterlagen seitens des Auftraggebers insbesondere durch Bilder, Grafiken und Texte die Rechte Dritter verletzt und „rw“ dadurch rechtlich in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für die rechtlichen Folgen. „rw“ verwendet selbsterstellte Dokumente und Grafiken oder lizenzfreie Dokumente. Sollte in einem Auftrag trotzdem eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird „rw“ diese entfernen oder mit dem jeweiligen Urheberrechtsvermerk deklarieren.

8. Haftung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von „rw“, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend macht.

9. Geheimhaltung, Datenschutz
„rw“ verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden.
„rw“ ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von „rw“.
Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an „rw“ übermittelt oder von diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich „rw“, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.

10. Lieferung
Teillieferungen zu einem Auftrag sind zulässig, wenn dadurch dem Auftraggeber keine unverhältnismäßigen Aufwendungen entstehen und der Nutzen der erbrachten Leistung nicht wesentlich dadurch eingeschränkt wird. Der Auftraggeber ist zur fristgerechten Annahme der erbrachten Leistung verpflichtet.
Genannte Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Für Änderungswünsche oder zusätzliche Ergänzungen des Auftraggebers hat „rw“ eine angemessene Terminverlängerung.
Abzüge vom vereinbarten Kaufpreis durch den Auftraggeber sind grundsätzlich nicht gestattet.
Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. flächendeckender Stromausfall, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Unruhen, Internetausfall etc., auch wenn sie bei Lieferanten von „rw“ eintreten, befreien „rw“ von vereinbarten Fristen und Terminen.

11. Lizenz, Nutzung Imageclip
Der Auftraggeber erhält mit Zahlung und Auslieferung des Imagefilms ein einfaches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich unbeschränkt.

12. Impressum bei Internetseiten
„rw“ kann mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.
Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von RIWO Werbung.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig bzw. unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen sowie des Vertrages. Im Falle der Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit einer der vorstehenden Bestimmungen verpflichten sich die Parteien, eine wirksame zu vereinbaren, die dem vertraglich Gewollten am nächsten kommt. Können die Parteien sich auf eine solche nicht verständigen, tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung das Gesetz.

Stand Mendig 2022

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN zu mobilen Werbeflächen „Clever werben!“

Diese nachfolgenden besonderen Vertragsbedingungen finden Anwendung auf alle „Clever werben!“-Verträge zwischen RIWO Werbung, Jan-Marco Torinus ( genannt „rw“) und dem Auftraggeber.
Neben den nachfolgenden Bestimmungen gelten generell die AGB von „rw“.
Diese werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder sind auf www.riwo-werbung.de einsehbar.
Bestimmungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn „rw“ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
„rw“ ist berechtigt, alle für das jeweilige Verhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Auftraggeber genannte Email-Adresse zu versenden. Der Auftraggeber sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.

„rw“ stellt Werbefläche zur Verfügung, die innerhalb der vereinbarten Laufzeit von 12 Monaten auf einem Verkehrsmittel aufgebracht wird, welches sich im Besitz von „rw“ befindet.

Voraussetzung für die Durchführung des Auftrages (Geschäftsgrundlage) ist, dass es „rw“ gelingt, das Verkehrsmittel mit ausreichend Werbepartnern zu belegen.
Kommt es aufgrund produktionstechnischer Gründe oder mangels akquirierter Werbepartner nicht zur Auslieferung, weil die Auslieferung nicht mehr zumutbar ist, bestehen Seitens des Auftraggebers keinerlei Regressansprüche gegenüber „rw“.

Der Ausschluss von Wettbewerbern wird ausdrücklich nicht zugesichert. „rw“ bemüht sich jedoch, Werbung konkurrierender Produkte nicht direkt nebeneinander anzubringen.

„rw“ hat das Recht, die Werbefläche auch an einem anderen Platz des Werbeträgers anzubringen, um damit einen besseren Gesamteindruck zu erzielen. Dabei darf die Größe des vereinbarten Feldes nicht unterschritten werden.

1. Inhalt der Werbung / Druckdaten
Text und Ausführung der Werbung auf den Außenflächen an Verkehrsmitteln unterliegen den Richtlinien und der Genehmigung von „rw“.
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt „rw“ insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter und aller der „rw“ in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht von „rw“ besteht nicht.
Die Werbeflächen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von „rw“ untervermietet werden.

Spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung müssen die Layoutdateien / Druckvorlagen bei „rw“ eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist „rw“ berechtigt, nach Stempel bzw. nach eigenem Ermessen zu drucken. Eine Nachfasspflicht seitens „rw“ besteht nicht.
Dem Auftraggeber wird nach Erstellung der Werbevorlage ein Korrekturabzug zugestellt. Dieser ist innerhalb von 3 Tagen zu bestätigen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Werbefläche nach Inhalt und Form als freigegeben.
Ein bestimmter Erscheinungstermin ist nicht vereinbart. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 12 Monate nach Auftragserteilung.

2. Herstellung/Anbringung der Werbemittel
Die Herstellung und Anbringung der Folie für die Fahrzeugwerbung erfolgt auf Kosten von „rw“.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderliche Druckdaten zur Verfügung zu stellen.
Verzögert sich die Anbringung der Werbung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z. B. verspätete Bereitstellung der Druckdaten), so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen der verspäteten Bereitstellung anfallen, trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Herstellung und Anbringung der Werbung unverzüglich zu überprüfen. Grobe Mängel sind sofort, innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Einsatz des Verkehrsmittels, schriftlich per Einschreiben zu melden. Später eintreffende oder mündliche Rügen finden keine Berücksichtigung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Bearbeitungstechnisch (z.B. beim Druck) bedingte Farbabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation.

3. Ausmusterung eines Verkehrsmittels
Wird ein Verkehrsmittel vor Vertragsablauf aus dem Verkehr gezogen („Ausmusterung“) und durch ein Verkehrsmittel gleicher oder ähnlicher Art ersetzt, so wird die Werbung auf das Ersatzverkehrsmittel übertragen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten von „rw“. Die Kosten für eine eventuelle Anpassung der Druckdaten übernimmt der Auftraggeber.
Im Falle einer Ausmusterung wird „rw“ den Auftraggeber hierüber schriftlich informieren. „rw“ ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers die Werbung am ausgemusterten Verkehrsmittel zu belassen. Die Neutralisierung des ausgemusterten Verkehrsmittels erfolgt durch und auf Kosten von „rw“.

4. Preise/Zahlungsbedingungen
Der Betrag ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen fällig (Jahreszahler).
Kommt es bei der Ratenzahlung mit einer Teilzahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug, wird die gesamte Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages in Verzug, so ist „rw“ berechtigt, die Restauftragssumme fällig zu stellen und bis zur Zahlung Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) geltend zu machen.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit von 12 Monaten.
Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den allgemeinen Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund, der „rw“ zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigt liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen die Inhaltsbestimmungen für die Werbung verstößt.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform per Einschreiben.
„rw“ haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung einer Werbemaßnahme aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, Naturkatastrophen). Darauf beruhende Ausfalltage werden nicht berücksichtigt.
Sollte die Einwirkung durch höhere Gewalt länger andauern oder sonstige unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, welche eine Ausführung des Auftrages nicht möglich macht, ist „rw“ berechtigt, ohne Einhaltung von Fristen den Vertrag zu kündigen.

6. Entfernung (Neutralisierung) und Entsorgung der Werbung
Die Entfernung (Neutralisierung) der Werbung ist nach Beendigung des Vertrages auf Kosten von „rw“ durchzuführen.

Mendig, Stand 2022

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Dienstleistung Internetseiten „Clever mieten!“

Diese nachfolgenden besonderen Vertragsbedingungen finden Anwendung auf alle „Clever mieten!“-Verträge zwischen RIWO Werbung, Jan-Marco Torinus ( genannt „rw“) und dem Auftraggeber.
Neben den nachfolgenden Bestimmungen gelten generell die AGB von „rw“.
Diese werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder sind auf www.riwo-werbung.de einsehbar.
Bestimmungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn „rw“ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
„rw“ ist berechtigt, alle für das jeweilige Verhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Auftraggeber genannte Email-Adresse zu versenden. Der Auftraggeber sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.

1. Zustandekommen des Vertrages
„rw“ schickt dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Auftraggebers nochmals aufgeführt wird.

2. Beschreibung der Dienstleistung
Die von dem Auftraggeber in Auftrag gegebene Internetseite wird nach seinen individuellen Wünschen und Vorstellungen erstellt. Die für die Erstellung der Internetseite erforderlichen Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Logo) liefert der Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass ihm sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den von ihm an „rw“ gelieferten Inhalten zustehen. Der Auftraggeber stellt „rw“ von allen Ansprüchen und Kosten frei, die „rw“ aufgrund einer durch den Auftraggeber verursachten Verletzung von Rechten Dritter entstehen.
„rw“ übernimmt keinerlei Gewährleistung für Inhalte, die der Auftraggeber liefert.
Sofern der Auftraggeber keine eigenen Inhalte verwenden möchte, kann „rw“ diese für den Auftraggeber kostenpflichtig erstellen.
Auf Grundlage der Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers entwirft „rw“ die Internetseite und übermittelt ihm diese im Entwurf.
Änderungswünsche können einmalig kostenlos per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden. Jede weitere Änderung der Internetseite ist kostenpflichtig, es sei denn, „rw“ hat die Notwendigkeit der Änderung zu vertreten. Eine Umgestaltung der Internetseite, die erheblich vom zugestimmten Angebot abweicht, ist jedoch ausgeschlossen.
Nach schriftlicher Bestätigung des Entwurfs der Internetseite durch den Auftraggeber wird, basierend auf dem Entwurf, die Internetseite erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber hat die Internetseite auf deren sachliche und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und eventuell erforderliche und/oder gewünschte Änderungen binnen einer Frist von 2 Wochen mitzuteilen. Änderungen, die von „rw“ zu vertreten sind, erfolgen kostenfrei, jede anderweitig erforderliche Änderung ist kostenpflichtig.
Eine Veröffentlichung der entworfenen Internetseite erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
„rw“ist berechtigt, vom Auftraggeber geforderte Änderungswünsche zurückzuweisen, wenn diese technisch oder zeitlich unzumutbar sind, die Anzahl der Änderungen ein zumutbares Maß überschreitet oder die Änderungswünsche den Inhaltsvorgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen.
Über die Zurückweisung eines Änderungswunsches wird der Auftraggeber per E-Mail informiert.
Nach endgültiger Fertigstellung der Internetseite sind weitere Änderungen im Rahmen des „Clever mieten!“-Vertrages im Rahmen des vertraglich vereinbarten monatlichen Kontingents (Inklusivminuten)möglich. Die Inklusivminuten verfallen am Monatsende und werden nicht in den nächsten Monat übernommen.Der Auftraggeber hat zusätzlich die Möglichkeit, separate Leistungen kostenpflichtig in Auftrag zu geben.

3. Gewährleistung, Wartung und Pflege
Der technische Betrieb, die Wartung des Internetspeicherplatzes der Internetseite sowie die Pflege der Inhalte der Internetseite sind ebenfalls Vertragsbestandteil und erfolgen durch „rw“. Zusatzkosten fallen hierfür nicht an.

„rw“ bemüht sich das EDV System auf einem aktuellen technischen Stand zu halten.
„rw“ nutzt für die Internetanbindung des Servers einen namhaften Provider, der eine Verfügbarkeit von mindestens 98% im Jahresmittel garantiert. Ausgenommen sind Nichterreichbarkeit durch höhere Gewalt oder technischen Ausfall der nicht im Einflussbereich von „rw“ liegt.
Vorsorglich weist „rw“ darauf hin, dass „rw“ kein Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität und/oder Geschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten und/oder vom Server zusichert, da dies wie alle Dienstleistungen außerhalb der Verantwortung von „rw“ liegt. „rw“ haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und/oder den Übertragungswegen des Internets, da dies ebenfalls nicht im Verantwortungsbereich von „rw“ oder deren Erfüllungsgehilfen liegt. Insbesondere übernimmt „rw“ keine Haftung für Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, „rw“ unverzüglich über Zugangsstörung zu unterrichten.
„rw“ steht es frei, jederzeit zur Erbringung der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts aus neuerer bzw. anderer Technologien, Systeme, Verfahren der Standards zu verwenden, soweit dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
„rw“ haftet bei der Erfüllung des Auftrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Teil- oder Totalverlust seiner Daten-/bzw. Datenträger aus verschiedenen Gründen kommen kann. Eine Haftung oder ein Schadensersatzanspruch seitens „rw“ für diesen Teil- oder Totalverlust der Daten ist ausgeschlossenen, soweit „rw“ nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Soweit die Schadenshaftung gegenüber „rw“ ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die Schadenshaftung der Erfüllungsgehilfen von „rw“.

4. Domains/E-Mail-Adressen
Im Rahmen des „Clever mieten!“-Vertrages erhält der Auftraggeber eine Domain, welche für die zu erstellende Internetseite genutzt wird. Gegebenenfalls können hier für bestimmte Domainendungen weitere Kosten anfallen.
Der Auftraggeber hat des Weiteren die Möglichkeit, für den „Clever mieten!“-Vertrag jede andere beliebige Domain über „rw“ zu bestellen bzw. den Transfer einer vorhandenen Domain zu „rw“ zu veranlassen. Es wird keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Domain übernommen.
Der Auftraggeber bekommt passend zu der Domain Mailpostfächer.
Das Datenvolumen pro Mailpostfach darf 2 GB nicht überschreiten.
Hierauf hat der Auftraggeber eigenverantwortlich zu achten.
Die Versendung von sogenannten Spam-Mails ist untersagt. Ebenso ist untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben.

5. Rechtliche Bestimmungen
Der Auftraggeber hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass es sich um eine rechtskonforme Seite handelt.
Darüber hinaus übernimmt „rw“ keine Haftung für die Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit der Inhalte. Der Auftraggeber stellt „rw“ von allen Kosten frei, die „rw“ aufgrund einer durch den Auftraggeber verursachten Verletzung von Rechten Dritter entstehen.
Es können von „rw“ vorformulierte Standardtexte für Impressum/Datenschutzerklärung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichtangaben in die Homepage eingearbeitet werden. Dies ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung. Nur von einem Fachanwalt darf eine Prüfung durchgeführt werden. Für eventuelle Fehlangaben, sowie über die Inhalte, wird keine Haftung übernommen. Für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.
Eventuelle Änderungen muss der Auftraggeber „rw“ unverzüglich mitteilen. Die Änderungen erfolgen durch „rw“ ggf. kostenpflichtig.

6. Preise / Zahlungsbedingungen
Die für die Dienstleistung aufgeführten Preise ergeben sich aus dem Vertrag und verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Rechnungsstellung bei Website-Erstellungen erfolgt mit Fertigstellung des Projektes aber spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung/Auftragsbestätigung, sofern vertraglich nicht anders festgehalten, unabhängig davon ob das Projekt wegen mangelnder Zuarbeit (Bild- und Textmaterial etc.) des Auftraggebers termingerecht fertiggestellt werden kann.
Die Entgelte werden monatlich im Voraus fällig.
Hat der Auftraggeber zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt in Zahlungsverzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung von „rw“ den jeweils erforderlichen Mehraufwand (Mahngebühr) in Höhe von 15,-€ netto zu tragen.
Ist ein Auftraggeber trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, ist „rw“ berechtigt die Einrede der Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen und dem Auftraggeber den Zugang zum Webserver, sowie Internet-Präsenzen bis zur Begleichung der offenen Beträge zu sperren.
Die Leistungen im Rahmen des „Clever mieten!“-Vertrages richten sich an Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Da es sich bei den im Rahmen des „Clever mieten!“-Vertrages um auf individuelle Kundenwünsche spezifisch angepasste Leistungen handelt, ist ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs.2 Ziff. 1 BGB ausgeschlossen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einschreiben.
Eine vorzeitige Kündigung eines Laufzeit gebundenen Vertrages kann einvernehmlich oder aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind: Nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen und Bestandteile dieses Vertrages, Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
Eine fristlose Kündigung ist bei grob fahrlässigem Verhalten der Vertragspartner zulässig. Insbesondere betrifft dies grob fahrlässige Vertragsverletzungen. Ausgenommen hiervon sind Ereignisse von höherer Gewalt wie z.B. flächendeckender Stromausfall, Krieg, Unruhen, Internetausfall etc.
Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie stets geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, und soweit sie ihm zugeteilt sind, wird er sie unverzüglich ändern.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, „rw“ unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass Dritte sein Passwort unberechtigterweise benutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, „rw“ alle Schäden zu ersetzen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte zurückzuführen sind, soweit er dies zu vertreten hat.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Webseiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm überlassenen Webspace nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden.
Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Auftraggebers seitens „rw“ besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.
Eventuell anfallende Gebühren, die durch die Veröffentlichung von Daten (z.B. GEMA-Gebühren) entstehen, hat der Auftraggeber den entsprechenden Organisationen zu entrichten.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Dienstleistung „Clever mieten!“ bleibt Eigentum von „rw“.
Von „rw“ registrierte Domains bleiben Eigentum von „rw“.
Des Weiteren behält „rw“ sich das Recht vor, während der gesamten Laufzeit eines „Clever mieten!“-Vertrages, Webseiten als Referenzobjekte zu präsentieren.
Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, der Präsentation schriftlich zu widersprechen.

10. Nutzungsrechte
Aufgrund der monatlichen Bezahlung der in Rechnung gestellten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an der Internetseite entsprechend des Urheberrechtsgesetzes. Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertrages zwischen „rw“ und dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Herausgabe der Webseiteninhalte erfolgt.
Der administrative Zugriff auf die Internetseite obliegt einzig und allein „rw“.

11. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig bzw. unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen sowie des Vertrages. Im Falle der Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit einer der vorstehenden Bestimmungen verpflichten sich die Parteien, eine wirksame zu vereinbaren, die dem vertraglich Gewollten am nächsten kommt. Können die Parteien sich auf eine solche
nicht verständigen, tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung das Gesetz.

Mendig, Stand 2022